1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Helen Kranhold / Stefan Wisckow - im Folgenden Grafiker - und dem Kunden über die Erstellung und Gestaltung von Webseiten / Grafikarbeiten / 3D, CGI und Renderings, sowie VFX-Arbeiten, im Folgenden Grafikarbeiten genannt.
Geschäftskunden (B2B) Dienstleistungen:
Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich für Geschäftskunden angeboten und sind nur für Geschäftstransaktionen (B2B) bestimmt. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bestätigen Sie, dass Sie im Namen eines Unternehmens handeln und von diesem entsprechend bevollmächtigt sind.
2. Vertragsgegenstand
Der Grafiker verpflichtet sich, die im Kostenvoranschlag spezifizierten Leistungen zur Erstellung und Gestaltung von Grafikarbeiten für den Kunden zu erbringen. Der genaue Leistungsumfang wird in dem Kostenvoranschlag festgelegt, der Grundlage des Vertrages und wesentlicher Bestandteil dessen wird. Geschuldet wird vom Grafiker lediglich die im Kostenvoranschlag definierte Leistung. Jede darüber hinausgehende Leistung, die der Kunde verlangt, stellt einen neuen und gesondert zu den üblichen Konditionen zu vergütenden Auftrag dar, soweit es sich nicht um eine wesentliche Teilleistung für den ursprünglichen Auftrag handelt. Der Grafiker ist lediglich für die gestalterische Ausarbeitung verantwortlich und haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Grafikarbeiten.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Grafikers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung in Textform des Grafikers zustande. An das Angebot hält der Grafiker sich drei Monate gebunden. Es werden nur die Leistungen vom Grafiker an den Kunden geschuldet, die im Kostenvoranschlag fixiert sind. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Materialien und Inhalte, die für die Erstellung der Grafikarbeiten erforderlich sind, nach Anforderung durch den Grafiker rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete oder unvollständige Bereitstellung durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5. Künstlerische Freiheit
Der Kunde erkennt an, dass der Grafiker bei der Gestaltung der Grafikarbeiten künstlerische Freiheit genießt. Der Grafiker wird die Wünsche und Vorgaben des Kunden berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, eigene kreative Entscheidungen zu treffen, soweit dies sinnvoll und zweckmäßig ist, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Grafiker ist berechtigt, Arbeiten an Dritte zu vergeben, sofern er den Kunden darüber in Kenntnis setzt. Der Grafiker bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich.
6. Abnahme und Änderungen
Nachdem der Grafiker die Grafikarbeiten fertiggestellt hat, wird er den Kunden hierüber umgehend in Kenntnis setzen. Der Kunde hat dann, ohne dass es einer zusätzlichen Aufforderung bedarf, das Werk mangelfrei abzunehmen oder unverzüglich, das heißt binnen zehn Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung, etwaige Änderungswünsche in Textform mitzuteilen. Die Abnahme soll durch Erklärung in Textform erfolgen. Die vom Grafiker erbrachte Leistung gilt auch dann als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde die Grafikarbeiten in Gebrauch nimmt oder die ihm erteilte Schlussrechnung vollständig in Ausgleich gebracht hat.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Leistungen des Grafikers wird im individuellen Kostenvoranschlag festgelegt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Grafiker das Recht vor, weitere Leistungen zurückzuhalten, über bereits erbrachte, andere Leistungen abzurechnen und mit etwaigen, offenen Gegenforderungen aufzurechnen. Nach Fertigstellung und Abnahme erhält der Kunde eine Schlussrechnung unter Berücksichtigung aller geleisteten Vorschuss- und/oder Teilzahlungen
8. Anzahlung und Zwischenvergütung
Für den Fall, dass der tatsächliche Aufwand den im Kostenvoranschlag zugrunde gelegten Umfang erheblich übersteigt, ist der Grafiker nach vorheriger Ankündigung dazu berichtigt, eine weitere Zahlung in Höhe von maximal weiteren 10% der ursprünglichen Angebotssumme zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 13 zu. In Abhängigkeit von Inhalt und Umfang des Auftrages erklärt der Kunde sich dazu bereit, dem Grafiker eine Teil- und Zwischenvergütung auch im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung wird im Kostenvoranschlag festgehalten und ist vor Beginn der Leistungserbringung - mit textlicher Auftragserteilung seitens des Kunden und anschließender Auftragsannahme seitens des Grafikers - fällig. Dieser Vorschuss ist ausdrücklich Teil der Vergütung und wird dem Kunden bei der Schlussrechnung berücksichtigt.
9. Zwischenabrechnung bei längerer Auftragsdauer
Der Grafiker behält sich im Einzelfall vor, nach erbrachten Teilleistungen Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Diese Zwischenabrechnungen erfolgen nach Absprache mit dem Kunden. Die Tilgung der Zwischenabrechnung gilt nicht als Abnahme der bisherigen Arbeiten.
10. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Urheberrecht bei Grafikarbeiten / VFX / 3D, Renderings, CGI:
Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen, Bilder und Werke dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Grafiker weder im Original noch in reproduzierter Form verändert werden. Eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist nicht gestattet. Der Grafiker behält das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn diese nicht die für den Urheberrechtsschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Der Grafiker überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Der Grafiker bleibt in jedem Fall, auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts, berechtigt, die Designs und Entwürfe und deren Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung zwischen dem Grafiker und dem Kunden. Die Nutzungsrechte des Kunden entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Urheberrecht & Nutzungsrechte bei Websites:
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht an der erstellten Webseite zur freien Verfügung. Der Kunde erkennt das Urheberrecht des Grafikers an den erstellten Designs an und räumt ihm zu Referenzzwecken ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung zwischen dem Grafiker und dem Kunden.
11. Haftung und Gewährleistung
Der Grafiker übernimmt für die von ihm erbrachte Leistung keine Garantie. Haftungsausschluss Der Grafiker haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, diese resultieren aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Grafikers. Darüber hinaus sind die Parteien sich im B2B-Vertrag sich darüber einig, dass eine Haftung des Grafikers gegenüber dem Unternehmer insoweit ausgeschlossen ist, als das Gesetz keine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Im Übrigen haftet der Grafiker nicht, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Grafikers beruhen. Sofern der Grafiker Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
Haftung für Inhalte Dritter/Fremde Urheberrechte:
Der Grafiker versichert, dass die erbrachten Leistungen nach bestem Wissen und gewissenhafter Prüfung mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden und keine Rechte Dritter verletzen. Sollte dennoch ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten an den vom Grafiker erstellten Designs gegenüber dem Kunden geltend machen, stellt der Kunde den Grafiker von allen hieraus entstehenden Zahlungsansprüchen frei.
12. Sicherheit und Aktualität der Website
Nach Fertigstellung des Auftrags ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Sicherheit und Aktualität der Website zu gewährleisten, sofern der vereinbarte Leistungsumfang keine anschließende Websitepflege durch den Grafiker beinhaltet. Die Dauer und Abrechnung einer Websitepflege wird ebenfalls im Leistungsumfang vereinbart. Eine Verlängerung dieser kann zusätzlich vereinbart werden.
13. Vertragsbeendigung / Rücktritt
Beide Seiten sind dazu berechtigt, den Vertrag unter den gesetzlichen Bedingungen sowie aus wichtigem Grund zu beenden. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere:
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei
- der Tod oder die Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei
- krankheitsbedingte langfristige Arbeitsunfähigkeit seitens des Grafikers
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang der Rücktrittserklärung bei der anderen Vertragspartei wirksam. Im Falle der vorzeitigen Beendigung ist der Grafiker dazu verpflichtet, dem Kunden unverzüglich - spätestens jedoch nach sieben Kalendertagen - eine Schlussrechnung über die bisher erbrachte Leistung zu erteilen und die von ihm bisher ausgearbeiteten Designs auszuhändigen, es sei denn, diese haben keinen eigenständigen Wert. Der Kunde hat die ihm erteilte Schlussrechnung entsprechend Ziffer 7. in Ausgleich zu bringen.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung, soweit gesetzlich zulässig, durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt, und die die Parteien nach dem von ihnen mit dieser Vereinbarung verfolgten wirtschaftliche Zweck getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit der Bestimmung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ergänzung etwaiger Lücken in dieser Vereinbarung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung, einschließlich seiner Anlagen, ist, soweit eine Bestimmung des Gerichtsstandes gesetzlich zulässig ist, 89165 Dietenheim, Deutschland.
Stand: 22.07.2024